Im vierten Quartal 2022 verzeichnete der vom Centro Studi & Cultura di Impresa von Ucimu – Sistemi per produrre erarbeitete Auftragsindex für Werkzeugmaschinen eine Steigerung von 3,5 % im Vergleich zum Zeitraum Oktober-Dezember 2021. Der absolute Indexwert hat sich bei 133,6 (Basis 100 im Jahre 2015) eingependelt. Es handelt sich hierbei um einen neuen Rekordwert für das Bezugsquartal.
Das Ergebnis wurde sowohl aufgrund des positiven Verlaufes der gesammelten Aufträge auf dem Auslandsmarkt als auch der ausgezeichneten Ergebnisse auf dem Inlandsmarkt bestimmt. Insbesondere sind die aus dem Ausland eingegangen Aufträge um 2,4 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres angestiegen. Der absolute Indexwert steht bei 103,9.
Auf dem Inlandsmarkt haben die gesammelten Aufträge einen Anstieg von 5,4 % mit einem absoluten Indexwert von 257 verzeichnet, und somit einen neuen historischen Rekord aufgestellt.
Barbara Colombo, Präsidentin von Ucimu – Sistemi per produrre, sagte dazu: „Diese Performance – wirklich zufriedenstellend, da sie mit dem bereits außergewöhnlichen Ergebnis des vierten Quartals 2021 verglichen wird – ist weitgehend das Ergebnis beschleunigter Kaufentscheidungen der Nutzer, die ihre Investitionen bis Ende 2022 abschließen wollten, um die 40 % Steuererstattungsanspruch zu erhalten, in dem Bewusstsein, dass – nach Ankündigungen der Regierung – die Abschreibung ab Januar 2023 halbiert werden sollte“.
Auf Jahresbasis zeigt sich beim Auftragsindex jedoch ein Rückgang von -7,8 % mit einem absoluten Wert von 120,1. Der Rückgang ist auf die Reduzierung der Auftragseingänge auf dem italienischen Markt zurückzuführen (-20,8 %) bei einem absoluten Wert von 144,7. Im Wachstum begriffen sind dagegen die Auslandsaufträge ( +2,8 %), mit einem absoluten Wert von 115,9.
Barbara Colombo erklärte: „Wenn wir das Ergebnis der Auftragseingänge eines ganzen Jahres betrachten, ist es jedoch offensichtlich, dass das Aufflammen des vierten Quartals den Rückgang in den vorangegangenen Quartalen nicht ausgleichen konnte, ein Rückgang, der vor allem auf die geringeren Auftragseingänge der Hersteller auf dem italienischen Markt zurückzuführen ist im Vergleich zum Boomjahr 2021.“
„Andererseits“, fuhr Barbara Colombo fort, „haben wir diese Entwicklung sowohl für den Jahresindex als auch für das letzte Quartal erwartet. Insbesondere hinsichtlich der zwölf Monate 2021 ist der Rückgang auf dem Inlandsmarkt als Marktkorrektur zu betrachten: Wir konnten nicht davon ausgehen, dass der italienische Markt weiterhin mit dem in den letzten zwei Jahren verzeichneten Tempo wächst. Dennoch bleibt die Nachfrage in unserem Land lebhaft, da der digitale Transformationsprozess in vollem Gange ist.“
„Aus diesem Grunde“, bekräftigte Barbara Colombo, „ müssen die Maßnahmen 4.0, die seit mehr als fünf Jahren in Kraft sind, fortgesetzt und nach Möglichkeit verstärkt werden. Obwohl wir die Entscheidung der Regierung verstehen, Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen der Energiekosten auf die gesamte Bevölkerung, Unternehmen und Privatpersonen Vorrang einzuräumen, bekräftigen wir die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Maßnahmen 4.0 unter den bis 2022 vorgesehenen Bedingungen zu bestätigen.“
Die Präsidentin von Ucimu äußerte sich weiter: „Im Detail fordern wir zu den Maßnahmen ‚Transition 4.0‘ auch für 2023 die Beibehaltung der steuerlichen Abschreibung von 40 %. Wenn keine Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, wird die Abschreibung ab Januar 2023 halbiert, was die Investitionsbereitschaft der italienischen Nutzer in neue Produktionstechnologien nur dämpfen wird. Das Risiko können wir nicht eingehen, da die Aktualisierung der Officina Italia sicherlich begonnen hat, aber noch viel zu tun bleibt. Gleichzeitig fordern wir eine dreimonatige Verschiebung der Lieferzeiten (vom 31. September bis zum 31. Dezember 2023) der bis zum 31. Dezember 2022 bestellten Maschinen (für die eine Anzahlung von 20 % geleistet wurde). Dadurch werden Verzögerungen bei der Lieferung elektrischer und elektronischer Bauteilen an Hersteller in der Produktion aufgefangen.“
Barbara Colombo erklärte abschließend: „Mittelfristig sind wir der Ansicht, dass zusätzlich zum Steuererstattungsanspruch für neue Investitionen in digitale und vernetzte Technologien eine zusätzliche Maßnahme vorgesehen werden sollte, auch kumulativ anwendbar, die sich in einem Steuererstattungsanspruch für Nachhaltigkeit niederschlagen könnte. Diese Maßnahme sollte unserer Ansicht nach Initiativen unterstützen, die zur integrierten Entwicklung neuer Produktgenerationen führen, unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Umwelt.“
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