- Die nachfolgenden AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Publisher im Hinblick auf die Annahme und Veröffentlichung von Werbeaufträgen. Es gelten ausschließlich diese AGB, auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
- Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Publishers zustande. Der Publisher gewährleistet die zeit- und ortsbedingt bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.
- Der Publisher ist berechtigt, Werbeaufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen. Beilagen- und Beihefteraufträge werden für den Publisher erst nach Vorlage eines Originalmusters und mit der schriftlichen Bestätigung des Publishers an den Auftraggeber bindend.
- Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung des Werbemittels oder der zur Veröffentlichung erforderlichen Daten in der vom Publisher angegebenen Spezifikation und an die vom Publisher genannten Empfänger verantwortlich. Die Spezifikation für die Werbemittel und die Annahmetermine ergeben sich aus den Mediadaten und ggf. zusätzlichen Informationen, die der Publisher dem Auftraggeber rechtzeitig zugänglich macht. Die Kosten für Entwürfe, das Erstellen oder erhebliche Änderungen von Werbemitteln für den Auftraggeber gehören nicht zu den Leistungen des Publishers.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge verantwortlich. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht bis zum Druckdatenschluss zurück, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
- Wird ein Werbemittel trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Vorlagen durch den Auftraggeber vom Publisher fehlerhaft wiedergegeben, hat der Auftraggeber Anspruch auf Ersatz, sofern der Fehler vom Publisher zu vertreten ist. Der Ersatz richtet sich nach dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Er ist ausgeschlossen, sofern er für den Publisher mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Ist ein Ersatz nicht möglich, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Zahlungsminderung geltend machen.
- Daten von Werbemitteln des Auftraggebers werden vom Publisher maximal 12 Monate nach Veröffentlichung aufbewahrt.
- Rechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall ein anderes Zahlungsziel oder Vorauszahlung vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Publisher kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung aussetzen und für die restlichen Veröffentlichungen Vorauszahlung verlangen. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Auftraggebers wird der Gesamtbetrag für die noch abzunehmenden Veröffentlichungen sofort fällig, ohne die Verpflichtung des Publishers zur nachträglichen Veröffentlichung.
- Kann der Auftrag aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen, vom Publisher nicht zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt werden, oder treten aus gleichen Gründen Unterbrechungen der Veröffentlichungen ein, ist der Publisher berechtigt, den Auftrag zurückzustellen oder vom Rest zurückzutreten, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht.
- Der Publisher erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten des Kunden. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung: https://www.bbr.news/datenschutzerklaerung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für im Zusammenhang mit dem Auftrag gegebene Wechsel und Schecks, ist gegenüber Vollkaufleuten der Sitz des Publishers.
Stand: August 2021